⁉️Wieviele Jahre der eindringlichen Kommunikation mit Schulleitungen, Eltern und vor allem den Kommunen wird es noch benötigen, damit endlich alle verstehen: DER SCHULWEG DES KINDES IST ELTERNSACHE!
Leider besteht der weit verbreitete Mythos immer noch, dass Kinder nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren dürfen, bevor sie die sogenannte „Fahrrad-Führerscheinprüfung“ abgelegt haben.
Jedes Kind hat ein Recht auf seine selbstständige Mobilität. Das kann das zu Fuß gehen, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad fahren sein. Keine Schule kann einem Kind verbieten mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren.
Alle Kinder sind auf dem Schulweg über die gesetzliche Unfallversicherung versichert - ob mit Fahrrad, Roller oder zu Fuß. Selbst mit dem Heissluftballon wäre das Schulkind versichert.
In der Gruppe gemeinsam als BiciBus zur Schule fahren macht nicht nur Spaß, sondern ist wesentlich sicherer und macht vor allem schlau!
Gesichert und begleitet von Erwachsenen radelt der BiciBus als sog. Verband auf der Straße (min. Teilnehmer 16).
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© BiciBus Simone Markl 2022