🚲Klarheit schafft Sicherheit und Vertrauen🚲.
Insbesondere für die Fahrt mit dem BiciBus!
Kinder jeden Alters dürfen im BICIBUS (StVO 27, als GESCHLOSSENER VERBAND) mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn (Straße) fahren!
Fahren die Kinder nicht im BiciBus gilt die Altersregel:
💡Bis 7️⃣ Jahre: Kinder fahren auf dem Gehweg. Ein Elternteil (bzw. eine Person ab 16 Jahren) darf sie auf dem Gehweg begleiten. Kinder dürfen auch Radwege nutzen, wenn diese baulich klar von der Fahrbahn getrennt sind. Radfahr- oder Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind nicht erlaubt. 🚴🏼
💡 8️⃣ bis 9️⃣ Jahre: Kinder dürfen auf Radwegen und auf der Fahrbahn fahren, können aber auch weiterhin den Gehweg nutzen. Eine Begleitperson auf dem Gehweg ist nicht mehr erlaubt. 🚴🏼♂️
💡 ab 🔟 Jahre: Kinder müssen den Radweg nutzen oder auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg darf nicht mehr genutzt werden, außer er ist fürs Radfahren freigegeben. 🚴🏼
Ein verkehrssicheres Fahrrad ist natürlich dabei das A und O! ✅
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© BiciBus Simone Markl 2022